Familiäre Häufung von Krebs
Ein Verdacht auf Lynch-Syndrom tritt nicht nur im Zusammenhang mit einer Krebserkrankung auf. Der Verdacht kann auch bei gesunden Personen bestehen, z.B. wenn in der Familie eine für das Lynch-Syndrom typische Krebserkrankung in frühem Erkrankungsalter aufgetreten ist, oder wenn mehrere Familienmitglieder an Tumoren erkrankt sind, die für das Lynch-Syndrom typisch sind (u.a. Dickdarm- und Gebärmutterkörperkrebs).
Das Lynch-Syndrom wird autosomal-dominant vererbt. Das heißt, Kinder von Menschen mit Lynch-Syndrom haben unabhängig vom Geschlecht eine Wahrscheinlichkeit von 50%, ebenfalls die veränderte Erbanlage und damit das erhöhte Krebsrisiko zu tragen. Die Chance, die Genveränderung nicht zu tragen, liegt ebenfalls bei 50%.
Wurde bei einem Familienmitglied das Lynch- Syndrom diagnostiziert, gelten alle erstgradig Verwandten – also Kinder, Eltern und Geschwister – als Risikopersonen. Durch eine gendiagnostische Untersuchung kann geklärt werden, wer die krankheitsrelevante Genveränderung trägt und wer nicht. Da das Krebsrisiko bei Menschen mit Lynch-Syndrom erst jenseits des 20 Lebensjahres ansteigt, ist eine genetische Untersuchung meist erst mit Erreichen der Volljährigkeit empfohlen.
Für Menschen mit Verdacht auf Lynch-Syndrom ist es ratsam, eine humangenetische Beratung in Anspruch zu nehmen.
Information und Beratung bieten hier die Zentren des Deutschen Konsortiums für familiären Darmkrebs (www.hnpcc.de) sowie die Zentren des Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs an. (https://www.konsortium-familiaerer-brustkrebs.de).

Kurz erklärt: Deutsches Konsortium für familiären Darmkrebs
Das Deutsche Konsortium für familiären Darmkrebs ist ein Zusammenschluss von ca. 20 Zentren für erbliche Tumorerkrankungen in Deutschland. Neben gemeinsamen wissenschaftlichen Projekten ist ein wichtiges Ziel des Verbundes, die klinische Versorgung von Menschen mit Lynch-Syndrom zu verbessern.