Familienplanung

Kinder von Menschen mit Lynch-Syndrom haben unabhängig vom Geschlecht ein Risiko von 50%, ebenfalls die veränderte Erbanlage und damit das erhöhte Krebsrisiko zu tragen. Die Chance, die genetische Veränderung nicht zu erben, liegt ebenfalls bei 50%.

Da das Krebsrisiko bei Menschen mit Lynch-Syndrom erst jenseits des 20. Lebensjahres ansteigt, ist in Deutschland eine vorgeburtliche genetische Untersuchung (Pränataldiagnostik) gemäß Gendiagnostikgesetz nicht möglich. Eine Untersuchung der nach künstlicher Befruchtung gezeugten Embryonen (Präimplantationsdiagnostik) kann nur an spezialisierten Zentren nach einem entsprechenden Antrag und Zustimmung durch eine Ethikkommission erfolgen. Bei Fragen bzw. Beratungsbedarf über die Möglichkeiten zur Familienplanung bei Lynch-Syndrom können Sie sich an eine » humangenetische Beratungsstelle (www.bvdh.de) wenden.